E-Rechnung für Caterer
Ratgeber E-Rechnung · für CatererDie E-Rechnungspflicht betrifft auch Caterer. Wenn du im Catering mit anderen Unternehmen abrechnest – etwa Veranstaltungsrechnungen an Firmenkunden – musst du dich auf die elektronische Rechnung einstellen. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, was für Caterer gilt und wie du es ohne teures Abo umsetzt.
Was bedeutet die E-Rechnungspflicht für Caterer?
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung im strukturierten Datenformat (XRechnung oder ZUGFeRD) nach der EU-Norm EN 16931 – kein einfaches PDF und kein Scan. Im B2B-Bereich läuft die Pflicht stufenweise an. Für Caterer heißt das konkret:
- Seit 2025: Du musst E-Rechnungen empfangen können (ein E-Mail-Postfach genügt technisch).
- Ab 2027: Betriebe über 800.000 € Umsatz müssen E-Rechnungen ausstellen.
- Ab 2028: alle B2B-Betriebe müssen ausstellen – auch kleine.
Rechnungen an Privatkunden (B2C) sind nicht betroffen. Kleinunternehmer sind beim Ausstellen weitgehend befreit, müssen aber empfangen können.
So stellst du als Caterer unkompliziert um
- Empfang sichern: Lege fest, wie E-Rechnungen reinkommen (Postfach) und wo sie abgelegt werden.
- Format wählen: Im freien B2B ist ZUGFeRD (PDF + Datenkern) bequem, für Behörden meist XRechnung.
- Tool nutzen: Ein schlankes Programm erzeugt normkonforme E-Rechnungen – ohne monatliches Abo.
- Archivieren: Originaldatei revisionssicher aufbewahren.
E-Rechnungen erstellen – ohne Abo
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Im B2B nur noch in der Übergangszeit und mit Zustimmung. Ein ZUGFeRD-PDF mit Datenkern ist dagegen eine echte E-Rechnung.
Empfangen ja, ausstellen je nach Umsatz ab 2027 bzw. spätestens 2028. Viele stellen früher freiwillig um, weil Geschäftskunden es wünschen.
Nein. Zum Empfangen reicht oft ein Postfach, zum Ausstellen ein schlankes Einmalkauf-Tool.
Allgemeine Infos, keine Steuerberatung. Im Zweifel Steuerberater fragen.