E-Rechnung für Nachhilfelehrer

Ratgeber E-Rechnung · für Nachhilfelehrer

Die E-Rechnungspflicht betrifft auch Nachhilfelehrer. Wenn du im Nachhilfe-Business mit anderen Unternehmen abrechnest – etwa Rechnungen an Schulen und Bildungsträger – musst du dich auf die elektronische Rechnung einstellen. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, was für Nachhilfelehrer gilt und wie du es ohne teures Abo umsetzt.

Was bedeutet die E-Rechnungspflicht für Nachhilfelehrer?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung im strukturierten Datenformat (XRechnung oder ZUGFeRD) nach der EU-Norm EN 16931 – kein einfaches PDF und kein Scan. Im B2B-Bereich läuft die Pflicht stufenweise an. Für Nachhilfelehrer heißt das konkret:

Rechnungen an Privatkunden (B2C) sind nicht betroffen. Kleinunternehmer sind beim Ausstellen weitgehend befreit, müssen aber empfangen können.

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Häufige Fragen (Nachhilfelehrer)

Reicht ein PDF per E-Mail?
Im B2B nur noch in der Übergangszeit und mit Zustimmung. Ein ZUGFeRD-PDF mit Datenkern ist dagegen eine echte E-Rechnung.
Muss ich als Nachhilfelehrer sofort ausstellen?
Empfangen ja, ausstellen je nach Umsatz ab 2027 bzw. spätestens 2028. Viele stellen früher freiwillig um, weil Geschäftskunden es wünschen.
Brauche ich teure Software?
Nein. Zum Empfangen reicht oft ein Postfach, zum Ausstellen ein schlankes Einmalkauf-Tool.

Allgemeine Infos, keine Steuerberatung. Im Zweifel Steuerberater fragen.