E-Rechnung für Heilpraktiker
Ratgeber E-Rechnung · für HeilpraktikerFür deine Heilbehandlungen gilt die E-Rechnungspflicht nicht. Heilbehandlungen als Heilpraktiker sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei, und steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8–29 UStG sind von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen ausgenommen. Betroffen sein können nur umsatzsteuerpflichtige Leistungen an Unternehmen (z. B. Vorträge oder Kurse für Firmen ohne Heilbehandlungszweck, Verkauf von Produkten) – und auch das nur, wenn du nicht Kleinunternehmer bist. Empfangen musst du E-Rechnungen trotzdem können (z. B. von Lieferanten oder Vermietern). Dieser Ratgeber erklärt verständlich, was für Heilpraktiker gilt und wie du es ohne teures Abo umsetzt.
Was bedeutet die E-Rechnungspflicht für Heilpraktiker?
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung im strukturierten Datenformat (XRechnung oder ZUGFeRD) nach der EU-Norm EN 16931 – kein einfaches PDF und kein Scan. Im B2B-Bereich läuft die Pflicht stufenweise an. Für Heilpraktiker heißt das konkret:
- Seit 2025: Du musst E-Rechnungen empfangen können (ein E-Mail-Postfach genügt technisch).
- Ab 2027: Betriebe über 800.000 € Umsatz müssen E-Rechnungen ausstellen.
- Ab 2028: alle B2B-Betriebe müssen ausstellen – auch kleine.
Rechnungen an Privatkunden (B2C) sind nicht betroffen. Kleinunternehmer (§ 19 UStG) sind vom Ausstellen befreit (§ 34a UStDV), müssen aber empfangen können. Ebenfalls ausgenommen sind umsatzsteuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 8–29 UStG (z. B. Heilbehandlungen, bestimmte Unterrichtsleistungen).
So stellst du als Heilpraktiker unkompliziert um
- Empfang sichern: Lege fest, wie E-Rechnungen reinkommen (Postfach) und wo sie abgelegt werden.
- Format wählen: Im freien B2B ist ZUGFeRD (PDF + Datenkern) bequem, für Behörden meist XRechnung.
- Tool nutzen: Ein schlankes Programm erzeugt E-Rechnungen im passenden Format (XRechnung oder ZUGFeRD) – ohne monatliches Abo.
- Archivieren: Originaldatei revisionssicher aufbewahren.
E-Rechnungen erstellen – ohne Abo
Die HanselCraft Suite erstellt E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format (PDF + Datenkern) – dazu Buchhaltung, Belege und Mahnwesen, ohne monatliches Abo. Nur XRechnungen für Behörden nötig? Dafür gibt es den schlanken XRechnung-Generator.
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Im B2B nur noch in der Übergangszeit und mit Zustimmung. Ein ZUGFeRD-PDF mit Datenkern ist dagegen eine echte E-Rechnung – allerdings erst ab Profil BASIC bzw. EN 16931 (die Profile MINIMUM und BASIC WL genügen nicht).
Empfangen ja. Ausstellen nur für umsatzsteuerpflichtige Leistungen an Unternehmen – je nach Umsatz ab 2027 bzw. spätestens 2028; für steuerfreie Heilbehandlungen gar nicht. Viele stellen früher freiwillig um, weil Geschäftskunden es wünschen.
Nein. Zum Empfangen reicht oft ein Postfach, zum Ausstellen ein schlankes Einmalkauf-Tool.
Allgemeine Infos, keine Steuerberatung. Im Zweifel Steuerberater fragen.











