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E-Rechnung für Yoga-Studios

Ratgeber E-Rechnung · für Yoga-Studios

Die E-Rechnungspflicht betrifft auch Yoga-Studios. Wenn du im Yoga-Studio mit anderen Unternehmen abrechnest – etwa Firmenkurse und B2B-Kooperationen – musst du dich auf die elektronische Rechnung einstellen. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, was für Yoga-Studios gilt und wie du es ohne teures Abo umsetzt. Ausnahme: Sind einzelne Kurse nach § 4 Nr. 21 UStG umsatzsteuerfrei (Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde), entfällt für diese Rechnungen die Ausstellungspflicht – wie für alle steuerfreien Umsätze nach § 4 Nr. 8–29 UStG.

2025Alle B2B-Betriebe müssen E-Rechnungen empfangen können.
2027Betriebe über 800.000 € Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen ausstellen.
2028Alle B2B-Betriebe stellen aus – Kleinunternehmer bleiben ausgenommen.

Was bedeutet die E-Rechnungspflicht für Yoga-Studios?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung im strukturierten Datenformat (XRechnung oder ZUGFeRD) nach der EU-Norm EN 16931 – kein einfaches PDF und kein Scan. Im B2B-Bereich läuft die Pflicht stufenweise an. Für Yoga-Studios heißt das konkret:

Rechnungen an Privatkunden (B2C) sind nicht betroffen. Kleinunternehmer (§ 19 UStG) sind vom Ausstellen befreit (§ 34a UStDV), müssen aber empfangen können. Ebenfalls ausgenommen sind umsatzsteuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 8–29 UStG (z. B. Heilbehandlungen, bestimmte Unterrichtsleistungen).

So stellst du als Yoga-Studio unkompliziert um

E-Rechnungen erstellen – ohne Abo

Die HanselCraft Suite erstellt E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format (PDF + Datenkern) – dazu Buchhaltung, Belege und Mahnwesen, ohne monatliches Abo. Nur XRechnungen für Behörden nötig? Dafür gibt es den schlanken XRechnung-Generator.

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Häufige Fragen (Yoga-Studios)

Reicht ein PDF per E-Mail?
Im B2B nur noch in der Übergangszeit und mit Zustimmung. Ein ZUGFeRD-PDF mit Datenkern ist dagegen eine echte E-Rechnung – allerdings erst ab Profil BASIC bzw. EN 16931 (die Profile MINIMUM und BASIC WL genügen nicht).
Muss ich als Yoga-Studio sofort ausstellen?
Empfangen ja, ausstellen je nach Umsatz ab 2027 bzw. spätestens 2028. Viele stellen früher freiwillig um, weil Geschäftskunden es wünschen.
Brauche ich teure Software?
Nein. Zum Empfangen reicht oft ein Postfach, zum Ausstellen ein schlankes Einmalkauf-Tool.

Allgemeine Infos, keine Steuerberatung. Im Zweifel Steuerberater fragen.

E-Rechnung

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