E-Rechnung für Nachhilfelehrer
Ratgeber E-Rechnung · für NachhilfelehrerFür steuerfreien Unterricht gilt die E-Rechnungspflicht nicht. Sind deine Unterrichtsleistungen nach § 4 Nr. 21 UStG umsatzsteuerfrei (seit 2025 als Privatlehrer ohne Bescheinigung, wenn du persönlich und eigenverantwortlich unterrichtest; Nachhilfeinstitute brauchen in der Regel eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde), bist du für diese Rechnungen von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen ausgenommen – das gilt für alle steuerfreien Umsätze nach § 4 Nr. 8–29 UStG. Ohne Steuerbefreiung (und ohne Kleinunternehmerregelung) betrifft dich die Pflicht bei Rechnungen an Unternehmen, etwa an Bildungsträger. Empfangen musst du E-Rechnungen in jedem Fall können. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, was für Nachhilfelehrer gilt und wie du es ohne teures Abo umsetzt.
Was bedeutet die E-Rechnungspflicht für Nachhilfelehrer?
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung im strukturierten Datenformat (XRechnung oder ZUGFeRD) nach der EU-Norm EN 16931 – kein einfaches PDF und kein Scan. Im B2B-Bereich läuft die Pflicht stufenweise an. Für Nachhilfelehrer heißt das konkret:
- Seit 2025: Du musst E-Rechnungen empfangen können (ein E-Mail-Postfach genügt technisch).
- Ab 2027: Betriebe über 800.000 € Umsatz müssen E-Rechnungen ausstellen.
- Ab 2028: alle B2B-Betriebe müssen ausstellen – auch kleine.
Rechnungen an Privatkunden (B2C) sind nicht betroffen. Kleinunternehmer (§ 19 UStG) sind vom Ausstellen befreit (§ 34a UStDV), müssen aber empfangen können. Ebenfalls ausgenommen sind umsatzsteuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 8–29 UStG (z. B. Heilbehandlungen, bestimmte Unterrichtsleistungen).
So stellst du als Nachhilfelehrer unkompliziert um
- Empfang sichern: Lege fest, wie E-Rechnungen reinkommen (Postfach) und wo sie abgelegt werden.
- Format wählen: Im freien B2B ist ZUGFeRD (PDF + Datenkern) bequem, für Behörden meist XRechnung.
- Tool nutzen: Ein schlankes Programm erzeugt E-Rechnungen im passenden Format (XRechnung oder ZUGFeRD) – ohne monatliches Abo.
- Archivieren: Originaldatei revisionssicher aufbewahren.
E-Rechnungen erstellen – ohne Abo
Die HanselCraft Suite erstellt E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format (PDF + Datenkern) – dazu Buchhaltung, Belege und Mahnwesen, ohne monatliches Abo. Nur XRechnungen für Behörden nötig? Dafür gibt es den schlanken XRechnung-Generator.
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Im B2B nur noch in der Übergangszeit und mit Zustimmung. Ein ZUGFeRD-PDF mit Datenkern ist dagegen eine echte E-Rechnung – allerdings erst ab Profil BASIC bzw. EN 16931 (die Profile MINIMUM und BASIC WL genügen nicht).
Empfangen ja. Ausstellen nur, wenn deine Leistungen an Unternehmen umsatzsteuerpflichtig sind und du kein Kleinunternehmer bist – je nach Umsatz ab 2027 bzw. spätestens 2028. Für nach § 4 Nr. 21 UStG steuerfreien Unterricht gar nicht. Viele stellen früher freiwillig um, weil Geschäftskunden es wünschen.
Nein. Zum Empfangen reicht oft ein Postfach, zum Ausstellen ein schlankes Einmalkauf-Tool.
Allgemeine Infos, keine Steuerberatung. Im Zweifel Steuerberater fragen.











