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E-Rechnung für Physiotherapeuten

Ratgeber E-Rechnung · für Physiotherapeuten

Für deine Heilbehandlungen gilt die E-Rechnungspflicht nicht. Physiotherapeutische Heilbehandlungen (z. B. Krankengymnastik auf Verordnung) sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei, und steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8–29 UStG sind von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen ausgenommen. Betroffen sein können nur umsatzsteuerpflichtige Leistungen an Unternehmen (z. B. Wellness-Massagen oder Präventionskurse ohne Heilbehandlungszweck für Firmen, Verkauf von Produkten) – und auch das nur, wenn du nicht Kleinunternehmer bist. Empfangen musst du E-Rechnungen trotzdem können (z. B. von Lieferanten oder Vermietern). Dieser Ratgeber erklärt verständlich, was für Physiotherapeuten gilt und wie du es ohne teures Abo umsetzt.

2025Alle B2B-Betriebe müssen E-Rechnungen empfangen können.
2027Betriebe über 800.000 € Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen ausstellen.
2028Alle B2B-Betriebe stellen aus – Kleinunternehmer bleiben ausgenommen.

Was bedeutet die E-Rechnungspflicht für Physiotherapeuten?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung im strukturierten Datenformat (XRechnung oder ZUGFeRD) nach der EU-Norm EN 16931 – kein einfaches PDF und kein Scan. Im B2B-Bereich läuft die Pflicht stufenweise an. Für Physiotherapeuten heißt das konkret:

Rechnungen an Privatkunden (B2C) sind nicht betroffen. Kleinunternehmer (§ 19 UStG) sind vom Ausstellen befreit (§ 34a UStDV), müssen aber empfangen können. Ebenfalls ausgenommen sind umsatzsteuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 8–29 UStG (z. B. Heilbehandlungen, bestimmte Unterrichtsleistungen).

So stellst du als Physiotherapeut unkompliziert um

E-Rechnungen erstellen – ohne Abo

Die HanselCraft Suite erstellt E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format (PDF + Datenkern) – dazu Buchhaltung, Belege und Mahnwesen, ohne monatliches Abo. Nur XRechnungen für Behörden nötig? Dafür gibt es den schlanken XRechnung-Generator.

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Häufige Fragen (Physiotherapeuten)

Reicht ein PDF per E-Mail?
Im B2B nur noch in der Übergangszeit und mit Zustimmung. Ein ZUGFeRD-PDF mit Datenkern ist dagegen eine echte E-Rechnung – allerdings erst ab Profil BASIC bzw. EN 16931 (die Profile MINIMUM und BASIC WL genügen nicht).
Muss ich als Physiotherapeut sofort ausstellen?
Empfangen ja. Ausstellen nur für umsatzsteuerpflichtige Leistungen an Unternehmen – je nach Umsatz ab 2027 bzw. spätestens 2028; für steuerfreie Heilbehandlungen gar nicht. Viele stellen früher freiwillig um, weil Geschäftskunden es wünschen.
Brauche ich teure Software?
Nein. Zum Empfangen reicht oft ein Postfach, zum Ausstellen ein schlankes Einmalkauf-Tool.

Allgemeine Infos, keine Steuerberatung. Im Zweifel Steuerberater fragen.

E-Rechnung

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