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Spendenbescheinigung im Verein

Ratgeber für Kassenwarte · Verein

Spender erwarten eine korrekte Bescheinigung – und der Verein haftet für falsche. Hier steht kompakt, was eine Zuwendungsbestätigung (umgangssprachlich Spendenquittung) enthalten muss und wann ein einfacher Nachweis genügt.

Wer darf Zuwendungsbestätigungen ausstellen?

Nur steuerbegünstigte Körperschaften mit gültigem Freistellungsbescheid oder einem Feststellungsbescheid nach § 60a AO. Datum dieses Bescheids und der begünstigte Zweck gehören auf jede Bestätigung.

Amtliches Muster verwenden

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Vereinfachter Nachweis bis 300 €

Für Spenden bis 300 € genügt dem Finanzamt ein vereinfachter Nachweis: der Kontoauszug oder Bareinzahlungsbeleg des Spenders zusammen mit einem vom Verein bereitgestellten Beleg mit den steuerlichen Angaben. Viele Vereine legen diesen Beleg als PDF auf ihre Website.

Sind Mitgliedsbeiträge abziehbar?

Nicht immer. Bei Vereinen, die zum Beispiel den Sport, kulturelle Betätigungen der Freizeitgestaltung, die Heimatpflege oder Freizeitzwecke wie Kleingärtnerei fördern, sind Mitgliedsbeiträge nicht als Sonderausgabe abziehbar (§ 10b Abs. 1 Satz 8 EStG). Spenden an diese Vereine bleiben abziehbar.

Häufige Fragen

Bis wann muss die Bestätigung beim Spender sein?
Eine feste Frist gibt es nicht. Üblich ist die Ausstellung im Folgejahr bis zur Steuererklärung – Sammelbestätigungen im Januar sind bei Spendern beliebt.
Was passiert bei Fehlern?
Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Bestätigung ausstellt, haftet für die entgangene Steuer. Deshalb lohnt das amtliche Muster mit sauber geführten Spendenlisten.
Kann Software das übernehmen?
Ja. Vereins-Office erstellt Einzel- und Sammelbestätigungen nach amtlichem Muster mit Betrag in Ziffern und Worten – ohne Abo.

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Stand: Oktober 2026. Allgemeine Infos, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Im Zweifel Steuerberater fragen.